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Grüne für Rum


Pressemeldung, 22.11.2008

Helikopterlandeplatz Hochrum soll in den Gemeinderat

GRÜNE: Gemeinde hat Recht auf Stellungnahme

"Laut § 70 Luftfahrtgesetz muss die Gemeinde bei der Einrichtung eines Helikopterlandeplatzes von der Bezirksverwaltungsbehörde gehört werden", stellt GR Dr. Bürkle klar. "Wir sehen nicht ein, dass dieses Recht auf Anhörung per Gemeindevorstand am Gemeinderat vorbeigeschmuggelt werden soll. Die Sache ist wichtig genug, dass sie in eine öffentliche Sitzung gehört."

"Wir wissen, dass für Flugplätze, die hauptsächlich für Rettungseinsätze gedacht sind, keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen ist. Das ist zu kritisieren. Hier ist die Bundesgesetzgebung gefordert", meint GR Bürkle. "Flugplätze im Wohngebiet müssten unserer Meinung nach immer einer genauen Bedarfsprüfung und einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen; dank damaliger ÖVP-FPÖ-Mehrheit ist das leider nicht so." Dass aber die Gemeinde Rum auf ihr Anhörungsrecht stillschweigend verzichtet und den Gemeinderat übergeht, könne nicht akzeptiert werden.

"Der Helikopterlandeplatz für das Sanatorium Hochrum ist sicherlich eine Belastung für die Anrainer, aber auch für PatientInnen des Sanatoriums. Eine genaue Prüfung, ob er wirklich nötig und sinnvoll ist, ist deshalb unabdinglich", gibt Bürkle zu bedenken. Momentan sei nur schwer vorstellbar, dass in Hochrum wirklich akute Notfälle operiert werden. Und für Fälle, die keine Notfälle sind, brauche es keinen Hubschraubereinsatz, so Bürkle.



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